Kredit Nr. 261
Wohngebäude – Kredit
Haus und Wohnung energieeffizient sanieren
- Zinssatz: ab 2,86 % effektivem Jahreszins
- Kreditbetrag: bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit
- Förderung für: alle, die ihr Haus oder Ihre Wohnung zum Effizienzhaus sanieren bzw. eine frisch sanierte Immobilie kaufen
- Vorteil: höhere Förderung für besonders energieeffiziente Vorhaben, bis zu 40 % Ersparnis durch Tilgungszuschuss und gut mit weiteren Förderungen kombinierbar
- Laufzeit: bis zu 30 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung
Eine Expertin oder ein Experte für Energieeffizienz ist erforderlich: Sie helfen Ihnen, die angestrebte Effizienzhaus-Stufe zu erreichen und die Fördermittel optimal einzusetzen.
Hinweis: Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht. Mit dem Vorab-Check prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Anpassungen in den KfW-Produkten der BEG
Die Bundesregierung hat die Eckpunkte zur Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In Folge passt die KfW in Abstimmung mit dem auftraggebenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Förderbedingungen im Produkt „Wohngebäude – Kredit“ (261) zum 21.07.2026 an.
Sie haben Ihren Antrag bis zum 20.07.2026 zu den bis dahin akutellen Förderbedingungen gestellt?
- Bereits zugesagte Anträge sind von der anstehenden Änderung nicht betroffen.
- Noch in Prüfung befindliche Anträge sagen wir zu, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine vollständige und korrekte BzA vorliegt und die geltenden Förderbedingungen eingehalten sind.
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Kredit Nr. 358, 359
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude
Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden
- Zinssatz: ab 0,01 %effektivem Jahreszins
- Kreditbetrag: bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit
- Förderung für: alle, die einzelne energetische Maßnahmen umsetzen, für die bereits ein Zuschuss
- Ihr Vorteil: Zwischenfinanzierung bis zu 100 % der Kosten der bezuschussten energetischen Maßnahme
- Laufzeit: bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung
Die Förderung steht unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.
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Zuschuss Nr. 458
Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude
Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung
- Zuschuss: von 30 % bis zu 80 % der förderfähigen Kosten
- Förderung für: private Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine effiziente Heizungsanlage einbauen bzw. den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
- Ihr Vorteil: Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und ist mit dem Ergänzungskredit 358/359 zur Zwischenfinanzierung kombinierbar
Die Förderung steht unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.
Anpassungen in den KfW-Produkten der BEG
Die Bundesregierung hat die Eckpunkte zur Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In Folge passt die KfW in Abstimmung mit dem auftraggebenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Förderbedingungen im Produkt „Wohngebäude – Kredit“ (261) zum 21.07.2026 an.
Sie haben Ihren Antrag bis zum 20.07.2026 zu den bis dahin akutellen Förderbedingungen gestellt?
- Bereits zugesagte Anträge sind von der anstehenden Änderung nicht betroffen.
- Noch in Prüfung befindliche Anträge sagen wir zu, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine vollständige und korrekte BzA vorliegt und die geltenden Förderbedingungen eingehalten sind.
Hinweis für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer
Das Einreichen der Nachweise für die selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, die einen Einkommensbonus zu den seit dem 21.07.2026 gültigen Konditionen beantragt haben, ist voraussichtlich ab Januar 2027 möglich.
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*Stand 17.09.2026 Angaben ohne Gewähr