Förderungen für Hausbau oder Sanierung

Damit Ihnen die Finanzierung keine Kopfschmerzen mehr bereitet

Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr Bau- oder Sanierungsprojekt günstiger umsetzen und dabei von echten finanziellen Vorteilen profitieren. 

Es gibt zahlreiche Förderprogramme und Finanzierungshilfen, die Sie bei Neubau oder einer Sanierung spürbar entlasten. Ob eine KfW-Förderung beim Hausbau oder attraktive Kredite: Viele Angebote senken Ihre Kosten deutlich und machen Ihr Vorhaben leichter realisierbar.

Fördermöglichkeiten auf einem Blick:

Klimafreundlicher Neubau

Kredit Nr. 124

KfW-Wohn­eigentums­programm 

Für den Kauf oder Bau eines Eigenheims

  • Zinssatz: ab 4,00 % effektivem Jahreszins
  • Kreditbetrag: bis zu 100.000 Euro Kreditbetrag
  • Förderung für: Privatpersonen, die eine selbst genutzte Wohnimmobilie kaufen oder bauen
  • Laufzeit: bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung

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Kredit Nr. 296

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude

Haus und Wohnung energie- und flächeneffizient bauen

  • Zinssatz: ab 0,01 % effektivem Jahreszins
  • Kreditbetrag: bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit
  • Förderung für: alle, die klimafreundlich und flächeneffiziente Wohnimmobilien bauen oder kaufen
  • Ihr Vorteil: besonders Zinsgünstige Finanzierung inkl. Förderung der Nebenkosten
  • Laufzeit: bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zins­bindung

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die För­derung steht unter dem Vor­behalt der Ver­füg­bar­keit von Bundes­mitteln.

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Kredit Nr. 297, 298

Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

Haus und Wohnung energieeffizient und nachhaltig bauen

  • Zinssatz: ab 1,00 % effektivem Jahreszins
  • Kreditbetrag: bis zu 150.000 Euro je Wohnung
  • Förderung für: alle, die klimafreundliche Wohnimmobilien bauen oder kaufen
  • Ihr Vorteil: Zinsgünstige Finanzierung inkl. Förderung der Nebenkosten
  • Laufzeit: bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die För­derung steht unter dem Vor­behalt der Ver­füg­bar­keit von Bundes­mitteln.

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Kredit Nr. 300

Wohneigentum für Familien

Für Familien mit Kindern, die klimafreundlich bauen

  • Zinssatz: ab 0,01 effektivem Jahreszins 
  • Kreditbetrag: zwischen 170.000 bis 270.000 Euro
  • Förderung für: Familien mit Kindern oder Alleinerziehende, die klimafreundliche Wohnimmobilien bauen oder kaufen
  • Ihr Vorteil: höhere Förderung für besonders klimafreundliche Wohngebäude
  • Laufzeit: bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung


Vorübergehender Stopp der BzA-Erstellung
In Folge einer notwendigen technischen Umstellung ist die Erstellung einer „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) während der am 09.07.2026 beginnenden und bis zum 20.07.2026 dauernden Umstellungs­phase nicht möglich.

Liegt Ihnen bereits eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) vor und haben Sie die Förderung noch nicht beantragt? Dann können Sie Ihren Antrag wie gewohnt stellen.

Bitte beachten Sie:

Die Förderbedingungen für den Kredit „Wohn­eigentum für Familien – Neubau“ (300) ändern sich nicht.
Bereits zugesagte oder in Prüfung befindliche Anträge mit voll­ständiger BzA sind nicht betroffen.
Noch in Prüfung befindliche Anträge sagen wir zu, wenn die zum Zeitpunkt der Antrag­stellung geltenden Förder­bedingungen eingehalten sind.

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*Stand 14.07.2026 Angaben ohne Gewähr

Klimafreundlicher Neubau

Bestehende Immobilie kaufen

Kredit Nr. 124

KfW-Wohn­eigentums­programm

Für den Kauf oder Bau eines Eigenheims

  • Zinssatz: ab 4,00 % effektivem Jahreszins
  • Kreditbetrag: bis zu 100.000 Euro
  • Förderung für: Privatpersonen, die eine selbst genutzte Wohnimmobilien kaufen oder bauen
  • Laufzeit: bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung

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Kredit Nr. 134

Förderung genossenschaftlichen Wohnens

Für den Kauf von Genossenschaftsanteilen

  • Zinssatz: ab 0,01 % effektivem Jahreszins
  • Förderung für: für Privatpersonen, die Genossen­schafts­anteile für selbst­genutzten Wohnraum kaufen
  • Kreditbetrag: bis zu 150.000 Euro 
  • Ihr Vorteil: bis zu 15%  Ersparnis durch Tilgungszuschuss
  • Laufzeit:  bis 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung

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Kredit Nr. 308

Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb

Für Familien mit Kindern, die eine bestehende Wohnimmobilie kaufen und energieeffizient sanieren

  • Zinssatz: ab 0,01 % effektivem Jahreszins
  • Kreditbetrag: zwischen 100.000 bis 150.000 Euro
  • Förderung für: Familien mit Kindern oder Alleinerziehende, die eine bestehende Wohnimmobilie kaufen und anschließend energetisch sanieren
  • Ihr Vorteil: höhere Förderung für Familien mit vielen Kindern und geringem Einkommen
  • Laufzeit: bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zinsbindung

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*Stand 14.07.2026 Angaben ohne Gewähr

Bestehende Immobilie kaufen:

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Kredit Nr. 261

Wohngebäude – Kredit

Haus und Wohnung energieeffizient sanieren

  • Zinssatz: ab 2,92 % effektivem Jahreszins 
  • Kreditbetrag: bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohn­einheit 
  • Förderung für: alle, die ihr Haus oder Ihre Wohnung zum Effizienz­haus sanieren bzw. eine frisch sanierte Immo­bilie kaufen
  • Vorteil: höhere Förder­ung für besonders energie­effiziente Vor­haben, bis zu 45 % Erspar­nis durch Tilgungszuschuss‍ und gut mit weiteren Förder­ungen kombi­nierbar
  • Laufzeit: bis zu 30 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zins­bindung
     

Eine Expertin oder ein Experte für Energie­effizienz ist erforderlich: Sie helfen Ihnen, die angestrebte Effizienz­haus-Stufe zu erreichen und die Förder­mittel optimal einzusetzen.

Hinweis: Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht. Mit dem Vorab-Check prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.


Anpassungen in den KfW-Produkten der BEG
Die Bundesregierung hat die Eckpunkte zur Anpassung der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In Folge passt die KfW in Abstimmung mit dem auftrag­gebenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Förder­bedingungen im Produkt „Wohngebäude – Kredit“ (261) zum 21.07.2026 an.

Welche Anpassungen im Einzelnen geplant sind, können Sie unserer Übersichtsseite entnehmen.

Liegt Ihnen bereits eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) vor und haben Sie die Förderung noch nicht beantragt? Dann können Sie bis zum Ende der Umstellungs­phase am 20.07.2026 um 20:00 Uhr einen Antrag zu den bisherigen Konditionen stellen.

Die Erstellung neuer BzA ist während der am 09.07.2026 beginnenden Umstellungs­phase bis zum Start der neuen Förder­bedingungen nicht mehr möglich.

Bitte beachten Sie:

Bereits zugesagte Anträge sind von der anstehenden Änderung nicht betroffen.
Noch in Prüfung befindliche Anträge sagen wir zu, wenn zum Zeitpunkt der Antrag­stellung eine vollständige und korrekte BzA vorliegt und die geltenden Förder­bedingungen eingehalten sind.
Werden bereits bestehende BzA in der Umstellungs­phase nicht für die Beantragung der Förderung genutzt, so kann mit diesen ab dem 21.07.2026 die Förderung nach den dann geltenden, neuen Bedingungen beantragt werden.


Für die persönliche Information bitten wir Sie noch um etwas Geduld. Ab dem 20. Juli sind unsere Beraterinnen und Berater mit den geplanten Anpassungen der Förder­bedingungen vertraut und beantworten Ihre Fragen gerne.

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Kredit Nr. 358, 359

Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude

Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden

  • Zinssatz: ab 0,01 %effektivem Jahres­zins
  • Kreditbetrag: bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit‍
  • Förderung für: alle, die einzelne ener­getische Maß­nahmen umsetzen, für die bereits ein Zuschuss‍
  • Ihr Vorteil: Zwischen­finan­zierung bis zu 100 % der Kosten der be­zuschuss­ten ener­getischen Maß­nahme
  • Laufzeit: bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zins­bindung

Die Förderung steht unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.

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Zuschuss Nr. 458

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung

  • Zuschuss: von 30 % bis zu 70 % der förderfähigen Kosten‍
  • Förderung für: private Eigen­tümerinnen und Eigen­tümer, die eine effiziente Heizungs­anlage einbauen bzw. den An­schluss an ein Gebäude- oder Wärme­netz
  • Ihr Vorteil: Zuschuss muss nicht zurück­gezahlt werden und ist mit dem Ergänzungs­kredit 358/­359 zur Zwischen­finan­zierung kombinier­bar
     

Die Förderung steht unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.


Anpassungen in den KfW-Produkten der BEG
Die Bundesregierung hat die Eckpunkte zur Anpassung der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In Folge passt die KfW in Abstimmung mit dem auftrag­gebenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Förder­bedingungen im Produkt „Wohngebäude – Kredit“ (261) zum 21.07.2026 an.

Welche Anpassungen im Einzelnen geplant sind, können Sie unserer Übersichtsseite entnehmen.

Liegt Ihnen bereits eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) vor und haben Sie die Förderung noch nicht beantragt? Dann können Sie bis zum Ende der Umstellungs­phase am 20.07.2026 um 20:00 Uhr einen Antrag zu den bisherigen Konditionen stellen.

Die Erstellung neuer BzA ist während der am 09.07.2026 beginnenden Umstellungs­phase bis zum Start der neuen Förder­bedingungen nicht mehr möglich.

Bitte beachten Sie:

Bereits zugesagte Anträge sind von der anstehenden Änderung nicht betroffen.
Noch in Prüfung befindliche Anträge sagen wir zu, wenn zum Zeitpunkt der Antrag­stellung eine vollständige und korrekte BzA vorliegt und die geltenden Förder­bedingungen eingehalten sind.
Werden bereits bestehende BzA in der Umstellungs­phase nicht für die Beantragung der Förderung genutzt, so kann mit diesen ab dem 21.07.2026 die Förderung nach den dann geltenden, neuen Bedingungen beantragt werden.

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*Stand 14.07.2026 Angaben ohne Gewähr

Bundesförderung für effiziente Gebäude:

Erneuerbare Energien nutzen

Kredit Nr. 270

Erneuerbare Energien – Standard

Der Förderkredit für Strom und Wärme

  • Kredit ab 3,77 % effektivem Jahreszins
  • für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher
  • geeignet für Vorhaben mit EEG- Einspeisung
  • für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen

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*Stand 14.07.2026 Angaben ohne Gewähr

Erneuerbare Energien nutzen

Barrieren reduzieren, Wohnkomfort erhöhen und vor Einbruch schützen

Kredit Nr. 159

Altersgerecht Umbauen – Kredit

(Für den Abbau von Barrieren und besseren Einbruchschutz)

  • Zinssatz: ab 2,54 % effektivem Jahres­zins
  • Kreditbetrag: bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit‍
  • Förderung für: alle, die Barrieren in Haus oder Wohnung reduzieren und/­oder den Einbruch­schutz verbessern
  • Ihr Vorteil: auch für den Erstkauf‍ von bereits um­gebautem Wohn­raum
  • Laufzeit: bis zu 30 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zins­bindung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

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Zuschuss Nr. 455-B

Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss

Gefördert in Altersgerecht Umbauen (455)

  • Zuschuss: von 10 % bis zu 12,5 % der förderfähigen Kosten‍
  • Wir fördern: Bau­maßnahmen an Haus und Wohnung, die Barrieren reduzieren und den Wohn­komfort erhöhen
  • Ihr Vorteil: Den Zuschuss müssen Sie nicht zurückzahlen.

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*Stand 14.07.2026 Angaben ohne Gewähr

Barrieren reduzieren, Wohnkomfort erhöhen und vor Einbruch schützen:

Weitere Informationen erhalten Sie hier

Gerne stehen wir Ihnen zur Seite, um die besten Fördermöglichkeiten für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen und realisieren Sie Ihre Bau- und Sanierungsprojekte mit optimaler Unterstützung.

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