Als Aufmaß bezeichnet man Darstellungen der Bauleistungen, die mit Maßen versehen und vor oder nach Abschluss der Arbeiten erstellt werden. Im letzteren Fall bildet das Aufmaß, bei dem Fläche, Länge oder Volumen der Bauleistung ermittelt wird, die Grundlage für die Abrechnung der erbrachten handwerklichen Leistungen.
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